Zwangsstörungen

 

Zwangsstörungen treten bei 1-4% der Bevölkerung auf, beginnen meist um das 20. Lebensjahr und kommen bei Männern und Frauen in etwa gleichhäufig vor. Oft findet man eine Zwangsproblematik nicht als eigenständige Erkrankung, sondern im Rahmen eines anderen psychischen Leidens (v.a. bei Depressionen und Ängsten).

Von der Symptomatik her kann man grob unterscheiden:

 

  • Zwangshandlungen:  Hierunter werden Verhaltensweisen verstanden, die in bestimmten Situationen sinnvoll sind (zB Hände waschen, Kontrollieren von Elektrogeräten), vom Betroffenen aber unzählige Male in ritualisierter Weise durchgeführt werden müssen, obwohl er dieses selbst als unnötig, quälend oder unsinnig empfindet. Beim Versuch, die Handlungen zu unterdrücken, empfindet er ein sehr unangenehmes Gefühl innerer Anspannung, Unruhe oder Ängstlichkeit, das nachlässt, wenn das Ritual durchgeführt wird
  • Zwangsgedanken: Darunter versteht man Vorstellungen oder Ideen (zB aggressive Gedanken, Gedanken von Verunreinigung), die sich immer wieder aufdrängen und als sehr unangenehm, ängstigend und quälend empfunden werden. 

 

Insgesamt leiden die Betroffen sehr unter der Zwangssymptomatik und werden meist in ihrer individuellen oder sozialen Leistungsfähigkeit behindert, v.a. wegen des hohen täglichen Zeitaufwandes, die die Rituale / Zwangsgedanken erfordern.

Die Entstehungsursachen sind, wie auch bei den Depressiven Störungen und Angsterkrankungen, multifaktoriell.

 

Therapeutisch wirksam sind Psychotherapie (Verhaltenstherapie, ggf auch tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und, bei schweren Formen zusätzlich medikamentöse Begleitung.   

 

 

 

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