Das erste Gespräch steht am Anfang jeder Psychotherapie, verpflichtet Sie zu nichts und dient dem gegenseitigen Kennenlernen.
Dieses Erstgespräch beinhaltet eine ausführliche Anamnese, bei der Ihre Beschwerden, Probleme, aber auch die beruflichen, privaten und familiären Hintergründe besprochen werden – sowie alles weitere, was Ihnen am Herzen liegt. Für diesen ersten Termin sollten Sie eine Stunde Zeit einplanen.
Danach entscheiden Sie, ob Sie eine Weiterführung der Gespräche zur vertieften Diagnostik und Indikationsstellung wünschen. Die privaten wie auch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen bis zu fünf solcher Erstgespräche (probatorische Sitzungen à 50 Minuten), in denen die Notwendigkeit einer Psychotherapie abgeklärt werden kann. Im Laufe dieser probatorischen Sitzungen berate ich Sie, ob eine Psychotherapie oder eventuell eine andere Therapieform für Sie geeignet ist. Bei Bedarf verweise ich Sie an entsprechend qualifizierte Kolleginnen und Kollegen weiter.
Kommt letztlich eine Therapie in Frage, wird von mir bei Ihrer Krankenkasse ein entsprechender Antrag  zur Bewilligung der Therapie gestellt.

Ich habe die Zulassung für alle gesetzlichen Kassen für Psychotherapie (direkte Abrechnung über Ihre Versichertenkarte), außerdem erstatten die meisten privaten Krankenkassen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Kosten. Dasselbe gilt für Beihilfeberechtigte.

 

Die Vergütung von sonstigen medizinischen Leistungen wie die der anthroposophischen Medizin und Homöopathie stellt für privat Versicherte idR kein Problem dar, für gesetzlich Versicherte bedarf es einer vorherigen Klärung mit deren Krankenkasse.  

 

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine reine Bestellpraxis ohne Wartezeiten. Darum erfolgt die Terminvereinbarung ausschließlich telefonisch unter 089-23231891 oder per Mail mit Hilfe des Kontaktformulars. 

 

 

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